Problematische Stoffe, die 250-m²-Grenze und Sortierung auf der Baustelle
Vor Bauarbeiten muss der Bauherr ein Umwelt-Screening durchführen, um problematische Stoffe im Gebäude zu finden. Besteht der Verdacht auf solche Stoffe, muss eine Umweltkartierung erstellt werden.
Werden mindestens 250 m² Geschossfläche vollständig entfernt, muss das als selektiver Rückbau erfolgen. Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Aufgaben des Umwelt- und Ressourcenkoordinators von Personen mit Ausbildungsnachweis erledigt werden. Das Abbruchunternehmen muss einen Ressourcenverantwortlichen haben.
Bauabfall muss in Fraktionen sortiert werden. Auf die Sortierung kann verzichtet werden, wenn die gesamte Abfallmenge aus der Arbeit 1 Tonne nicht übersteigt (Abfallverordnung, § 66, stk. 5). Eine neue Abfallverordnung, BEK nr. 810/2026, tritt am 8. November 2026 in Kraft.
Der Dachcode 3 im BBR heißt «fibercement herunder asbest» (Faserzement einschließlich Asbest). Die Grafik zeigt, welche Arten von Gebäuden diesen Code haben. Der Code ist ein Verdacht, kein Befund: Das Dach muss untersucht werden, bevor du schneidest, bohrst oder abreißt.
Leitfäden zu Asbest, PCB, Blei und Probenahme, einfach erklärt und mit Quellen.