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Fenster und Türen: Konstruktion, Typen und Energieanforderungen im BR18

Vom Blendrahmen und Flügel bis zur Eref-Berechnung — so wird ein modernes Fenster gebaut und dokumentiert

Einleitung

Fenster und Türen gehören zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bautischlerhandwerk. Sie müssen gut aussehen, sich jahrzehntelang problemlos öffnen und schließen lassen, Regen und Zugluft draußen halten — und zugleich einigen der detailliertesten Anforderungen im gesamten Bauregelwerk genügen. Hier trifft das klassische Handwerk auf moderne Dokumentationsanforderungen, in einer Weise, die im übrigen Fach selten ist.

Die Anatomie des Fensters

  • 01Der Blendrahmen — der feste Rahmen, der in die Maueröffnung eingebaut wird und den Rest der Konstruktion trägt
  • 02Der Flügel — der bewegliche Teil, in dem das Glas sitzt und der sich öffnen und schließen lässt
  • 03Scharniere und Beschläge — tragen den Rahmen und steuern die Öffnungs- und Schließfunktion
  • 04Dichtungsleisten — sichern die Luftdichtheit zwischen Blendrahmen und Flügel
  • 05Glasleisten — halten die Scheibe im Rahmen fest und bilden einen dichten Übergang zwischen Glas und Holz
  • 06Unterstück mit Wassernase — leitet Regenwasser von Rahmen und Fassade weg

Blendrahmen und Flügel werden traditionell mit Zapfen-Schlitz-Verbindungen oder Gehrungsverbindungen in den Ecken zusammengefügt. Die Verbindung muss eine große Leimfläche und eine mechanische Verriegelung ergeben, damit die Ecke Jahr für Jahr die Kräfte aufnehmen kann, denen Wind und Temperaturschwankungen das Fenster aussetzen, ohne sich zu öffnen.

Glastypen und Energiescheiben

Die meisten neuen Fenster werden heute mit Zwei- oder Dreifachverglasung gebaut. Energiegläser haben eine Low-E-Beschichtung auf einer der Glasflächen und sind zwischen den Scheiben oft mit Argon statt gewöhnlicher Luft gefüllt. Das verringert den Wärmeverlust deutlich gegenüber einer herkömmlichen Isolierverglasung ohne Beschichtung.

Energieanforderungen im Bygningsreglement (dänische Bauordnung, BR18)

Seit dem 1. Februar 2021 müssen Fenster und Glasfassaden im Neubau grundsätzlich eine Bauteilanforderung an die Energiebilanz Eref einhalten, die als Eref = 196,4 × gw – 90,36 × Uw berechnet wird. Die Anforderung lautet, dass Eref für das Referenzfenster nicht kleiner als 0 kWh/m² pro Jahr sein darf, was der Energieklasse A entspricht. Für Ferienhäuser und unbeheizte Räume gilt eine mildere Grenze.

BauteilAnforderung
Fenster und Glasfassaden (Neubau, beheizter Raum)Eref ≥ 0 kWh/m² pro Jahr (Eref = 196,4 × gw – 90,36 × Uw)
Fenster in Ferienhäusern/unbeheizten RäumenEref ≥ 1,8 kWh/m² pro Jahr
Glastüren und SchiebetürenUw ≤ 1,0 W/(m²K)
Türen ohne GlasUw ≤ 0,8 W/(m²K)

CE-Kennzeichnung und Dokumentation nach DS/EN 14351-1

Seit dem 1. Februar 2010 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Fenster und Außentüren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nach der Bauproduktenverordnung (CPR) und der Produktnorm DS/EN 14351-1 ("Fenster und Türen — Produktnorm, Leistungseigenschaften — Teil 1: Fenster und Außentüren") CE-gekennzeichnet sind. Die CE-Kennzeichnung beruht auf einer Typprüfung, einem Qualitätsmanagementsystem beim Hersteller und einer Leistungserklärung (DoP — Declaration of Performance), die mindestens die energetischen Eigenschaften des Fensters gemäß der Bauordnung angeben muss.

Die Verantwortung des Bautischlers

Für den Bautischler bedeutet das, dass Fenster und Türen nicht nur handwerklich in Ordnung sein müssen — sie müssen auch belegbar sein. Ein schön ausgeführtes Element ohne korrekte DoP und Energiedaten kann dem Bauherrn bei der Abnahme des Bauwerks Probleme bereiten. Deshalb gehört es zum Fach, sowohl das Handwerk als auch die Zahlen zu kennen, die mitgeliefert werden müssen.