Einleitung
Eine Drohne gibt dir Perspektiven, die du vom Boden aus nie erreichen könntest — Übersichtsaufnahmen von Grundstücken, Landschaften und Veranstaltungen. Aber eine Drohne ist auch ein Luftfahrzeug, und das Fliegen mit ihr unterliegt einem Regelwerk, das EU-weit gemeinsam gilt und in Dänemark von Trafikstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde) verwaltet wird. Als Fotograf, der Drohnen gewerblich nutzt, liegt es in deiner Verantwortung, die Regeln zu kennen und einzuhalten.
Die Kategorien der EU: offen, speziell und zulassungspflichtig
Die meisten fotografischen Drohnenflüge finden in der 'offenen Kategorie' statt, der am wenigsten regulierten der drei Hauptkategorien der EU. Die offene Kategorie ist wiederum in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die je nach Gewicht und Eigenschaften der Drohne festlegen, wie nah du an Menschen und Bebauung fliegen darfst.
| Unterkategorie | Was sie typischerweise erlaubt |
|---|---|
| A1 | Flug nahe an — aber nicht direkt über — Einzelpersonen mit leichten Drohnen |
| A2 | Flug näher an Menschen und städtischer Bebauung mit etwas schwereren Drohnen, erfordert ein zusätzliches Zertifikat |
| A3 | Flug weit entfernt von Menschen und Wohnbebauung, typischerweise mit schwererer Drohnenausrüstung |
Kompetenzzertifikate: A1/A3 und A2
Wiegt deine Drohne mehr als 249 Gramm, brauchst du mindestens ein A1/A3-Zertifikat. Das erhältst du, indem du eine Online-Theorieprüfung bei Trafikstyrelsen mit 40 Fragen bestehst. Willst du näher an Menschen und Flughäfen fliegen, musst du das A2-Kompetenzzertifikat ergänzen, das eine weitere Prüfung mit 30 Fragen erfordert — diesen Teil musst du in persönlicher Anwesenheit bei einer von Trafikstyrelsen zugelassenen Prüfstelle ablegen.
Zulassung und Versicherung
Als Drohnenbetreiber musst du dich in der Regel bei der Trafikstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde) registrieren, und die Drohne muss mit deiner Betreiber-ID gekennzeichnet sein. Nutzt du die Drohne gewerblich, ist eine Haftpflichtversicherung, die Drohnenflüge abdeckt, gesetzlich vorgeschrieben — die gewöhnliche Privathaftpflicht deckt Schäden, die mit einer Drohne zu gewerblichen Zwecken verursacht werden, nicht automatisch ab.
Flugverbotszonen und guter Ton
Es gibt geografische Zonen, in denen Drohnenflüge verboten oder stark eingeschränkt sind — typischerweise rund um Flughäfen, militärische Bereiche und bestimmte Teile größerer Städte. Prüfe immer die geltenden Zonenkarten, bevor du eine Aufnahme planst. In der offenen Kategorie gilt außerdem eine allgemeine Höhengrenze, normalerweise 120 Meter über Grund. Und auch wenn dir eine Drohne Abstand zum Motiv verschafft, gelten dieselben Regeln zu Einwilligung und Privatsphäre wie beim Fotografieren vom Boden aus — eine Drohne ist kein kostenloser Umweg um die DSGVO herum.