Vorschriften, Gesellenprüfung und die Nachweise, die du brauchst
Rechtsgrundlage, Zertifikate aus dem Grundverlauf und der Gesellenbrief
Einleitung
Möbeltischler und Orgelbauer ist kein Fach, in dem du nach der Ausbildung eine persönliche Zulassung brauchst, um arbeiten zu dürfen — so wie es zum Beispiel für Elektro und SHK gilt. Aber die Ausbildung ist dennoch streng geregelt, und unterwegs musst du eine Reihe von Nachweisen und Kursen erwerben, die eine Voraussetzung für sicheres Arbeiten sind.
Die formale Grundlage
Die Ausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung und beruht auf den gemeinsamen Regeln für Berufsausbildungen sowie auf einer Ausbildungsordnung, die die Ziele und Fächer des Fachs beschreibt. Hinter der Ausbildung steht ein Fachausschuss für das Tischlerhandwerk, der Inhalt und Form der Gesellenprüfung gemeinsam mit den Schulen festlegt.
Nachweise und Kurse aus dem Grundverlauf
Im Grundverlauf musst du in der Regel eine Reihe verpflichtender Kurse und Zertifikate haben, weil sie Voraussetzung dafür sind, sicher mit Maschinen, Chemie und in der Höhe zu arbeiten. Die typischen sind:
- 01Maschinenführerschein für Holzbearbeitungsmaschinen
- 02Epoxid- und Isocyanatkurs (Arbeit mit bestimmten Klebstoffen, Lacken und chemischen Produkten)
- 03Aufbau und Benutzung von Fahr-/Systemgerüsten
- 04Erste Hilfe
- 05Elementare Brandbekämpfung
Die Gesellenprüfung
Die Ausbildung endet mit einer Gesellenprüfung, bei der du zeigst, dass du das Fach in der Praxis beherrschst. Du planst, fertigst und dokumentierst ein Stück Arbeit nach den Anforderungen des Fachs und wirst von einem Ausschuss bewertet. Bestehst du, erhältst du deinen Gesellenbrief.
Der Gesellenbrief als Nachweis
Der Gesellenbrief ist dein fachlicher Nachweis, dass du ausgebildeter Möbeltischler oder Orgelbauer bist. Er ist keine behördliche Zulassung, aber er ist die anerkannte Dokumentation dafür, dass du das Fach beherrschst — und oft eine Voraussetzung dafür, eine Facharbeiterstelle zu bekommen und später eine Weiterbildung daraufzusetzen.