Zum Inhalt springen
Artikel·Sicherheitsdienst·Vorschriften und Datenschutz

DSGVO und Videoüberwachung — was die Sicherheitskraft wissen muss

Beschilderung, Aufbewahrungsfristen und wer die Aufnahmen sehen darf

Einleitung

Die Videoüberwachung nimmt im Wachdienst immer mehr Raum ein — von der Monitorwand des Kontrollraums bis zur einzelnen Kamera über einem Eingang. Weil Aufnahmen aber personenbezogene Daten sind, unterliegt der Bereich sowohl dem tv-overvågningsloven als auch den Datenschutzregeln (DSGVO). Als Wachperson bedienst du das System oft in der Praxis und musst deshalb die wichtigsten Regeln kennen — nicht nur die technischen Knöpfe.

Beschilderung ist nicht optional

Findet eine Videoüberwachung von Orten oder Räumen mit allgemeinem Zutritt oder von Arbeitsplätzen statt, gilt nach dem dänischen Videoüberwachungsgesetz die Pflicht zu deutlicher Beschilderung, damit die Leute sehen können, dass sie überwacht werden, bevor sie den Bereich betreten. Hinzu kommt die allgemeine Informationspflicht nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung, die bedeutet, dass die überwachte Person grundsätzlich auch herausfinden können muss, wer für die Überwachung verantwortlich ist und was der Zweck ist. Als Wachperson musst du auf diese Informationen verweisen können, wenn ein Besucher fragt.

Die 30-Tage-Regel — und die Ausnahmen

Nach den Leitfäden von Datatilsynet zur Videoüberwachung sind Aufnahmen in der Regel spätestens 30 Tage nach ihrer Erstellung zu löschen. Es gibt wichtige Ausnahmen: Aufnahmen dürfen länger aufbewahrt werden, wenn dies wegen einer angezeigten Straftat, eines konkreten Streitfalls oder zur Kriminalitätsvorbeugung notwendig ist. Ist die Aufbewahrung wegen eines Streitfalls notwendig, muss die betroffene Person innerhalb der 30-Tage-Frist unterrichtet werden und kann eine Kopie der Aufnahme verlangen. Als Sicherheitskraft ist es deshalb wichtig zu wissen, wann ein Vorfall für eine längere Aufbewahrung markiert werden muss, bevor die Aufnahme automatisch überschrieben oder gelöscht wird.

Wer darf die Aufnahmen sehen?

Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung müssen sicher aufbewahrt werden, sodass nur Personen darauf zugreifen können, die einen arbeitsbedingten Bedarf haben — in der Regel über Zugriffssteuerung, Passwortschutz und in bestimmten Fällen Multi-Faktor-Anmeldung. In der Praxis bedeutet das, dass du als Sicherheitskraft Aufzeichnungen nicht einfach neugierigen Kollegen oder Außenstehenden zeigen darfst, egal wie harmlos es wirkt. Der Zugang zu Aufzeichnungen muss derselben fachlichen Disziplin folgen wie der Zugang zu physischen Schlüsseln.

  • 01Prüfe, dass die Beschilderung dort, wo Kameras angebracht sind, sichtbar und aktuell ist.
  • 02Kenne das Verfahren, um eine Aufnahme bei einem konkreten Vorfall zu 'sperren'.
  • 03Gewähre niemals Personen ohne arbeitsbedingten Bedarf Zugang zu den Aufzeichnungen.
  • 04Notiere in deinem Ereignisbericht, ob eine Aufzeichnung gespeichert oder herausgegeben wurde und an wen.

Warum es Teil deiner Fachlichkeit ist

Viele denken an die DSGVO als etwas, das die Leitung oder die IT-Abteilung erledigt. Doch weil die Sicherheitskraft in der Praxis oft diejenige ist, die die Kameras bedient, Aufnahmen speichert und Aufzeichnungen an die Polizei herausgibt, bist du Teil der Kette, die die Regeln einhalten muss. Eine Sicherheitskraft, die den Rahmen kennt, schützt sowohl die Rechte der überwachten Personen als auch ihren Arbeitsplatz vor einer Beschwerde beim Datatilsynet (dänische Datenschutzbehörde).

Die Kamera sieht alles — aber die Regeln bestimmen, wie lange das, was sie sieht, gespeichert werden darf und wer es danach sehen darf.