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Artikel·Sicherheitsdienst·Sicherheit und Regeln

Vorschriften, Befugnisse und Verantwortung des Sicherheitsmitarbeiters

Was du darfst, was du nicht darfst und warum es diese Grenzen gibt

Einleitung

Kein Teil des Sicherheitsberufs ist wichtiger, als die eigenen Grenzen zu kennen. Ein Wachmann, der nicht weiß, was er darf, ist gefährlich — sowohl für die Bürger als auch für sich selbst. Die Regeln sind kein Hindernis, sondern das, was die Arbeit legal und Vertrauen möglich macht. Hier sind die zentralen Rahmenbedingungen.

Autorisation und Genehmigung

In Dänemark darf man ein Wachgewerbe nur mit behördlicher Zulassung betreiben, und das Personal muss von den Behörden genehmigt werden. Um genehmigt zu werden, muss man unter anderem 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies Führungszeugnis (guter Leumund) haben und die geforderte Wachausbildung abgeschlossen haben. Die Regeln stehen im vagtvirksomhedsloven (dänisches Gesetz über das Wachgewerbe) mit den zugehörigen Verordnungen. Das bedeutet, dass Wacharbeit ein reglementierter Beruf ist — nichts, womit man einfach anfangen kann.

Die Wache ist nicht die Polizei

Die wichtigste Grundregel lautet, dass eine Wache nicht die Befugnisse der Polizei hat. Du darfst nicht verhören, bestrafen oder Zwang anwenden wie die Polizei. Deine Aufgabe ist es, vorzubeugen, zu beobachten, zu melden und bei Bedarf die Polizei zu rufen. Überschreitest du deine Befugnisse, kannst du dich selbst strafbar machen. Die Grenze zu kennen, ist eine Kernkompetenz.

Zwangsanwendung und Notwehr

Ein Sicherheitsmitarbeiter hat grundsätzlich dieselben Rechte wie jeder andere Bürger — nicht mehr. Das bedeutet, dass ein körperliches Eingreifen nur im Rahmen der Notwehrregeln in Frage kommt: man darf sich selbst oder andere gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigen, aber nur mit Mitteln, die in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff stehen. Jede Gewaltanwendung muss notwendig und vertretbar sein, und sie muss immer berichtet werden. Unnötige oder übermäßige Gewalt ist rechtswidrig.

Festhalten

Ein Sicherheitsmitarbeiter hat kein besonderes Recht zur Festnahme über das zivile Festnahmerecht hinaus, das für alle Bürger gilt und eng gefasst ist. Hält man eine Person fest, muss die Polizei sofort gerufen werden, und das Festhalten muss so kurz und so schonend wie möglich sein. Diese Grenzen muss man genau kennen, denn ein falsches Festhalten kann für sich genommen rechtswidrig sein.

Überwachung und Privatsphäre

Videoüberwachung und die Verarbeitung personenbezogener Daten sind reguliert. Die Überwachung von Orten, an denen sich die Öffentlichkeit bewegt, erfordert grundsätzlich eine deutliche Beschilderung, und Aufnahmen dürfen nur nach den Regeln aufbewahrt und verwendet werden. Die Datenschutzregeln setzen den Rahmen dafür, was über Personen erfasst und gespeichert werden darf. Als Wachperson musst du die Regeln kennen, die an deinem Arbeitsplatz gelten.

Schweigepflicht und Ethik

Ein Sicherheitsmitarbeiter bekommt oft Einblick in vertrauliche Verhältnisse — die des Unternehmens, der Kunden und von Personen. Verschwiegenheitspflicht und Diskretion sind selbstverständlich: was du bei der Arbeit siehst und hörst, teilst du nicht. Dazu kommt eine Berufsethik, sachlich, neutral und respektvoll aufzutreten, egal wem du gegenüberstehst. Deine Glaubwürdigkeit ist Teil deiner Fachlichkeit.

  • 01Sei zugelassen: Autorisierung/Zulassung, mindestens 18 Jahre, einwandfreies Führungszeugnis, Ausbildung
  • 02Kenne die Grenze: Du hast nicht die Befugnisse der Polizei
  • 03Zwang ist das letzte Mittel: nur notwendig und vertretbar, immer gemeldet
  • 04Festhalten: sofort die Polizei rufen, schonend vorgehen
  • 05Diskretion: Schweigepflicht und sachliches, neutrales Auftreten

Die größte Fachlichkeit eines Sicherheitsmitarbeiters besteht nicht darin, eingreifen zu können, sondern genau zu wissen, wann er es nicht darf.