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Artikel·Social- og sundhedshjælper·Vorschriften und Wirtschaft

Praktische Hilfe nach dem dänischen Sozialgesetz (serviceloven) – Reinigung, Wäsche und Einkauf

Der Teil des Fachs, der selten Schlagzeilen macht, aber im Alltag viel ausmacht

Einleitung

Die persönliche Pflege bekommt oft die meiste Aufmerksamkeit, wenn vom Beruf der Pflegehilfskraft die Rede ist. Ein großer Teil des Alltags besteht aber aus praktischer Hilfe: Reinigung, Wäsche und Einkauf, die es dem Klienten ermöglichen, sicher in der eigenen Wohnung zu bleiben. Dieser Teil der Aufgabe ist ebenso gesetzlich geregelt wie die Pflege.

Was besagt §83?

§83 des Sozialdienstgesetzes (serviceloven) verpflichtet die Kommune, Personen, die diese Aufgaben aufgrund einer vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten körperlichen oder psychischen Funktionsfähigkeit nicht selbst ausführen können, persönliche Hilfe und Pflege sowie Hilfe oder Unterstützung bei notwendigen praktischen Aufgaben im Haushalt anzubieten. Praktische Hilfe ist also kein kommunaler Service, den man frei bestellen kann – es ist ein Recht, das durch einen konkreten Bedarf ausgelöst wird, den die Kommune beurteilt (Quelle: danskelove.dk/serviceloven §83).

Bedarfsfeststellung und Qualitätsstandard

Nicht du entscheidest, wie viel praktische Hilfe ein Bürger bekommen soll. Das tut eine Bedarfsprüferin auf Grundlage einer konkreten, individuellen Bewertung des Bedarfs. Jede Kommune beschreibt zudem das Serviceniveau in einem Qualitätsstandard, der festlegt, was die Bürger typischerweise erwarten können – zum Beispiel, wie oft geputzt wird oder wie ein Einkaufsdienst funktioniert. Diese Standards unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Was umfasst praktische Hilfe konkret?

  • 01Reinigung der Räume in der Wohnung, die täglich genutzt werden.
  • 02Wäsche waschen, oft in Zusammenarbeit mit einer Wäscherei oder mit der Waschmaschine im Haushalt.
  • 03Hilfe beim Einkauf, zum Beispiel über einen Einkaufsdienst oder eine Begleitung.
  • 04Hilfe bei einfachen praktischen Aufgaben, die einen sicheren Alltag in der eigenen Wohnung unterstützen.

Praktische Hilfe und Hilfe zur Selbsthilfe hängen zusammen

Wie bei der persönlichen Pflege ist der Gedanke hinter praktischer Hilfe heute in hohem Maße Hilfe zur Selbsthilfe: Kann der Bürger selbst den Tisch abwischen, während du staubsaugst? Kann der Bürger beim Sortieren der Wäsche oder beim Auspacken der Waren nach einem Einkauf mitmachen? Den Bürger in die praktischen Aufgaben einzubeziehen, die er oder sie bewältigen kann, ist Teil derselben rehabilitierenden Denkweise, der du in der persönlichen Pflege begegnest – siehe auch den Artikel über Alltagsrehabilitation und § 83a.

AufgabeBeispiel aus der Praxis
ReinigungSaugen und Bodenwischen in den Räumen, die der Bürger täglich nutzt
Wäsche waschenWaschen, Trocknen und Aufhängen nach Absprache mit dem Bürger
EinkaufBestellung oder begleiteter Einkauf über den Einkaufsdienst der Kommune

Praktische Hilfe ist selten das, wofür der Bürger dich in Erinnerung behält – aber sie entscheidet oft darüber, ob das Zuhause ein sicherer Ort zum Wohnen bleibt. Verbindest du die Aufgabe mit Respekt für die Wünsche und Fähigkeiten des Bürgers, werden selbst Reinigung und Einkauf zu einem Teil der fachlichen Fürsorge, auf der dein Beruf aufbaut.