Absturzsicherung: die Regeln, die dich auf dem Dach halten
Die 3,5-Meter-Regel, Geländer nach DS/EN 13374 und Sicherung an der Traufe
Einleitung
Kein anderes Risiko im Dachdeckerberuf kann sich mit dem Absturz messen. Ein Sturz aus selbst geringer Höhe kann die Bewegungsfähigkeit oder das Leben kosten, und deshalb gehören die Regeln zur Sicherung gegen Absturz bei Dacharbeiten zu den konkretesten der gesamten Arbeitsschutzgesetzgebung. Sie stehen in der Verordnung über Bau- und Anlagenarbeiten und sind in der AT-Anleitung von Arbejdstilsynet über Absturz aus der Höhe bei Arbeiten auf Dächern (2.4.2) ausgeführt. Als Dachdecker musst du sie im Schlaf können.
Flachdächer: die 3,5-Meter-Regel
Auf Dächern mit einer Neigung unter 15 Grad gilt laut der AT-Anleitung, dass Beschäftigte, die auf dem Dach arbeiten und sich dort bewegen, gegen Absturz gesichert werden müssen, wenn es von der Dachkante mehr als 3,5 Meter hinunter zum umgebenden Untergrund sind. Der Untergrund kann das Gelände sein — aber auch z. B. ein tiefer liegendes Flachdach eines angrenzenden Gebäudes. Liegt die Absturzhöhe zwischen 2 und 3,5 Metern, muss eine schriftliche Beurteilung des Sicherungsbedarfs erstellt werden — und es muss gesichert werden, wenn besondere Gefahr besteht, z. B. rutschiger Untergrund, starker Wind oder Arbeit dicht an der Kante.
- 01Über 3,5 m bis zum Untergrund: Absturzsicherung ist Pflicht — typischerweise ein Geländer entlang der Dachkante.
- 022-3,5 m: schriftliche Bewertung des Sicherungsbedarfs — und Sicherung bei besonderer Gefahr (rutschig, Wind, nah an der Kante).
- 03Wird nicht näher als 2 Meter an der Kante gearbeitet, kann das Geländer durch eine deutliche und haltbare Markierung des Arbeitsbereichs ersetzt werden.
- 04Löcher im Dach (Oberlichter, Durchführungen) müssen gegen Durchsturz gesichert werden — sie sind genauso gefährlich wie die Kante.
Anforderungen an das Geländer
Geländer und Schutzwände auf Baustellen müssen nach der Norm DS/EN 13374 über temporäre Geländer ausgeführt werden — oder mindestens auf einem gleichwertigen Sicherheitsniveau. Die Norm teilt Geländer nach der Belastung, die sie aufnehmen können müssen, in Klassen ein: Auf Flachdächern und an Giebeln kann normalerweise ein Geländer entsprechend Klasse A mit einer Höhe von mindestens 1 Meter verwendet werden, während Schutzwände an der Traufe geneigter Dächer je nach Dachneigung und Absturzhöhe der Klasse B oder C entsprechen müssen, weil sie eine Person auffangen können müssen, die über die Dachfläche rutscht oder rollt.
Schrägdächer: Sicherung an der Traufe
Auf Steildächern muss laut der Anleitung immer eine Absturzsicherung an der Traufe eingerichtet werden, bevor die Arbeit beginnt, wenn die Traufe mehr als 2,0 Meter über dem umgebenden Untergrund liegt und in einer Höhe von mehr als 5,0 Metern gearbeitet wird. Die Sicherung kann ein Gerüst und/oder ein Schutzschirm mit einer Höhe von mindestens 1,0 Meter über der Traufe sein. Wird ein Gerüst verwendet, darf der Gerüstbelag höchstens 0,5 Meter unter der Traufe liegen, und das Gerüst muss ein Geländer haben — oft innen ergänzt durch einen dichten Schirm aus z. B. Sperrholz, damit eine abrutschende Person nicht hindurchfällt.
| Situation | Anforderung |
|---|---|
| Flachdach (<15°), Absturzhöhe > 3,5 m | Sicherung gegen Absturz, typischerweise ein Geländer nach DS/EN 13374 |
| Flachdach, Absturzhöhe 2-3,5 m | Schriftliche Beurteilung des Sicherungsbedarfs |
| Arbeiten ≥ 2 m von der Dachkante entfernt | Deutliche, haltbare Markierung kann ein Geländer ersetzen |
| Schrägdach, Traufe > 2,0 m und Arbeit > 5,0 m | Sicherung an der Traufe: Gerüst und/oder Schutzwand mindestens 1,0 m über der Traufe |
| Gerüst am Dachfuß | Gerüstbelag höchstens 0,5 m unter dem Dachfuß, mit Geländer |
Persönliche Absturzsicherung — das letzte Mittel
Die Arbeitsschutzvorschriften beruhen auf einer Hierarchie: Kollektive Maßnahmen wie Geländer und Schutzwände gehen der persönlichen Schutzausrüstung immer voraus. Auffanggurte mit Verbindungsmittel dürfen nur dort verwendet werden, wo eine kollektive Sicherung nicht mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden kann, und typischerweise nur für kurze Aufgaben. Der Grund ist einfach — ein Geländer schützt alle auf dem Dach die ganze Zeit, während ein Gurt nur den schützt, der ihn korrekt angelegt, richtig verankert und einen Plan dafür hat, wie man nach einem Sturz gerettet wird. Hängt man zu lange im Gurt, ist das für sich genommen lebensgefährlich.
Wessen Verantwortung ist das?
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Sicherung eingerichtet ist, bevor die Arbeit beginnt, und auf Baustellen mit mehreren Unternehmen ist der Bauherr dafür verantwortlich, die gemeinsamen Maßnahmen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu koordinieren. In der Praxis seid aber du und deine Kollegen es, die jeden Morgen prüfen, dass das Geländer noch steht, dass die Markierung nicht weggeweht ist und dass die Oberlichtöffnungen abgedeckt sind. Das Arbejdstilsynet (dänische Arbeitsaufsicht) kann die Arbeit stoppen und vor Ort Bußgelder verhängen, wenn die Sicherung fehlt — und die Rechtsprechung zeigt, dass selbst Arbeiten wenige Meter über dem Boden Strafverfahren auslösen können, wenn die Sicherung nicht in Ordnung ist.