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← Sortiment/§ 06·Sicherheits- & Notfallausrüstung

Warndreieck & Warnweste

Kennzeichnung und Sichtbarkeit bei Pannen

Warndreieck zur Kennzeichnung eines liegengebliebenen Fahrzeugs sowie Warnwesten für den Fahrer (und ggf. Mitfahrer bei einer Evakuierung auf der Straße). Anzahl und Anforderungen richten sich nach den geltenden Vorschriften.

Beschreibung

Detaillierter Inhalt folgt in Kürze.