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← Sortiment/§ 04·Sicherheits- & Notfallausrüstung

Feuerlöscher

Pflicht in allen Bussen — mindestens 5A 34B, über 19 Personen 13A 89B

Mindestens ein Feuerlöscher am Fahrerplatz, im Doppeldecker auch im Oberdeck (BEK 1484/2025 § 22). Zugelassen, gekennzeichnet und regelmäßig geprüft nach DS 2320 oder DS/EN 3, mindestens Klasse 5A 34B — 13A 89B in Bussen für mehr als 19 Personen (§ 24) — und unverschlossen und für den Fahrer leicht zugänglich angebracht (§ 23).

Beschreibung

Detaillierter Inhalt folgt in Kürze.