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Materialkontrolle und Ausschuss

So beurteilst du, ob Gerüstbauteile verwendet werden dürfen oder aussortiert werden müssen

2026-06-16·6 Min Lesezeit

Jedes einzelne Gerüstbauteil trägt seinen Teil der Gesamtkonstruktion. Eine gerissene Stütze, ein verformter Riegel oder ein halb zerfressener Gerüstbelag kann Leben kosten. Hier sind die Kriterien, um Bauteile auszusondern — und die Kultur, das konsequent zu tun.

Einleitung

Gerüstbauteile haben ein hartes Leben: Sie werden Hunderte Male auf- und abgebaut, fallen gelassen, über Betonböden geschrammt und jahrelang auf Lastwagen gefahren. DS/EN 12811-2 legt die Materialspezifikationen für Bauteile von Arbeitsgerüsten fest — aber in der Praxis müssen das Gerüstbauunternehmen und der verantwortliche Aufsteller die Entscheidung treffen: aussortieren oder weiter benutzen?

Wann ist ein Werkstück auszusondern?

Nach BFA Bygge & Anlæg und der früheren AT-Anleitung 45.1 zur Verantwortung des Gerüstbauers (AMID.dk; aufgehoben am 15-12-2025) gelten mindestens folgende Aussonderungskriterien:

  • 01Sichtbarer Riss oder Bruch — selbst ein Mikroriss in einer lasttragenden Rohrecke kann sich katastrophal ausbreiten.
  • 02Verformung (Knick, Biegung, Torsion) — ein gebogenes Rohr verliert seine nominelle Tragfähigkeit und ist Ausschuss, unabhängig von der Ursache.
  • 03Starke Korrosion (Rost über den reinen Oberflächenschichten) — Stahlrohre Ø 48,3 mm mit echtem Rostnarbenfraß werden ausgesondert; Oberflächenrost ohne Tiefe kann mit prüfendem Blick akzeptiert werden.
  • 04Defekte Verriegelungsbeschläge, verschlissene oder gebrochene Kupplung, ein Riegelbolzen, der nicht hält — eine fehlerhafte Verriegelung ist ein unmittelbares Absturzrisiko.
  • 05Die Drittelregel für Beläge: Gerüstbohlen mit mehr als einem gerissenen Brett pro drei werden ausgesondert; die verbleibenden Bohlen dürfen keine Fugen über 5 mm haben.
  • 06Fehlende CE-Kennzeichnung / fehlende Lieferantendokumentation — ein unvollständiges Bauteil lässt sich nicht nachweisen.

Wareneingangskontrolle bei der Lieferung

Bevor die Bauteile auf das Gerüst gehoben werden, müssen sie auf dem Platz geprüft werden — das ist die Wareneingangskontrolle. Schreib Datum und Kürzel auf den Lieferschein. Prüfe besonders:

  • 01Die Rohre — keine sichtbaren Knicke, alle Enden offen (keine zusammengedrückten Enden).
  • 02Belag/Bohlen — keine losen Bretter, keine Risse, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Abheben korrekt.
  • 03Kupplungen und Beschlagteile — alle Last- und Drehpunkte funktionieren; keine sichtbaren Brüche.
  • 04Fußspindeln und Sockel — Gewinde ohne Rost/Verformung; Sockelplatte eben.

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