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Die Erste-Hilfe-Bereitschaft des Betriebs — gesetzliche Anforderungen und Organisation

Warum es keine einzige richtige Zahl gibt und was eine gute Beurteilung enthält

Einleitung

Wenn du einen AMU-Kurs in Erster Hilfe und Brandschutz besuchst, liegt es oft daran, dass dein Arbeitsplatz es verlangt. Aber wie viele müssen an einem bestimmten Arbeitsplatz eigentlich Erste Hilfe leisten können, und was muss im Erste-Hilfe-Kasten sein? Die Antwort ist weniger starr, als viele erwarten: Die Regeln des dänischen Arbeitsaufsichtsamts beruhen nicht auf einer festen Zahl pro Mitarbeiter, sondern auf einer konkreten Bewertung der Art der Arbeit und der damit verbundenen Risiken.

Das Gesetz verlangt eine Beurteilung — keine feste Zahl

Nach den Regeln von Arbejdstilsynet zur Einrichtung fester Arbeitsstätten muss eine Arbeitsstätte über die Feuerlösch-, Rettungs- und Erste-Hilfe-Mittel verfügen, die die Art der Arbeit und die Verhältnisse im Übrigen erforderlich machen. Die zur Ersten Hilfe bestimmten Personen müssen ausreichend ausgebildet sein, in angemessener Zahl vorhanden sein und Zugang zum notwendigen Material haben — bemessen an der Art der Arbeit und der Größe des Betriebs. Es gibt mit anderen Worten keine einzelne feste Zahl für 'Beschäftigte pro Ersthelfer' — verlangt wird, dass der Arbeitgeber das Risiko bewertet und danach gehandelt hat.

Was muss in die Bewertung einfließen?

  • 01Welche Arten von Unfällen können bei genau dieser Arbeit realistisch passieren (Sturz, Schnittverletzungen, Chemikalien, Strom, Brand)?
  • 02Wie weit ist es bis zu professioneller Hilfe, und welche Reaktionszeit hat sie?
  • 03Wie viele sind am Arbeitsort, und wird zu ungewöhnlichen Zeiten oder allein gearbeitet?
  • 04Gibt es besondere Umstände, z. B. junge, schwangere oder chronisch kranke Mitarbeiter?
  • 05Welches Niveau der Erste-Hilfe-Ausbildung passt zum Risiko — eine Grundausbildung oder eine branchenspezifische Funktionsausbildung?

Der Verbandkasten: Inhalt nach Risiko

Es gibt keine gesetzlich festgelegte, einheitliche Liste dessen, was in jedem Erste-Hilfe-Kasten in Dänemark liegen muss — der Inhalt muss an Art und Umfang der Arbeit angepasst werden. Die Anleitung der Arbeitsschutzbehörde zur Einrichtung von Arbeitsstätten (VEJ Nr. 10132 vom 1. Oktober 2026, Kap. 3) nennt jedoch einen Verbandkasten an allen Arbeitsplätzen; die Anforderung selbst steht in der Verordnung Nr. 607/2026 § 12 (Ausrüstung und Räume für Erste Hilfe) und Nr. 609/2026 § 22 (Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung). Ein Standardkasten mit sterilen Verbänden, Pflastern, Schere, Einweghandschuhen und Augenspülung reicht für viele gewöhnliche Arbeitsplätze, während Arbeit mit chemischen Stoffen meist mehr erfordert: Notdusche, größere Augenspüleinrichtungen und auf die konkreten Stoffe abgestimmte Ausrüstung.

Arbeitsplatz-TypTypische Erste-Hilfe-Ausstattung
Büro/VerwaltungStandardkasten: Pflaster, sterile Verbände, Schere, Handschuhe
Hoch- und TiefbauErweiterter Kasten, Augenspülung, evtl. Löschdecke und Druckverbände
Arbeiten mit ChemikalienNotduschen, Augenspülstationen, Ausrüstung abgestimmt auf die Sicherheitsdatenblätter
Industrie/ProduktionVerbandkasten + Defibrillator je nach Risikobeurteilung

Kennzeichnung und Platzierung

Erste-Hilfe-Ausrüstung muss leicht zugänglich, deutlich gekennzeichnet und in einer angespannten Situation schnell zu finden sein. Das grüne, international bekannte Erste-Hilfe-Symbol (DS/EN ISO 7010) wird genutzt, um zu markieren, wo sich Kästen, Defibrillatoren und Spüleinrichtungen befinden. Der Standort sollte allen am Arbeitsort bekannt sein — nicht nur der Person, die als Ersthelfer benannt ist —, denn in einer akuten Situation ist es oft ein zufälliger Kollege, der zuerst dort ist.

Psychische Erste Hilfe nach einem Arbeitsunfall

Der Arbeitgeber muss sowohl für physische als auch für psychische Erste Hilfe sorgen (BEK nr. 609/2026 § 22). Psychische Erste Hilfe ist Fürsorge und Unterstützung direkt nach einem traumatischen Ereignis bei der Arbeit, damit niemand sich selbst überlassen ist. Es ist keine Therapie und keine psychologische Krisenhilfe. Das gilt sowohl für die verletzte Person als auch für Zeugen und Kollegen. Das Unternehmen muss immer Personen benannt haben, die die erste psychische Erste Hilfe leisten können, und diese müssen vor Ort gelangen können.

Habt ihr junge Leute am Arbeitsplatz?

Eine junge Person unter 18 muss schnell Hilfe von einer Person über 18 bekommen können, die die Arbeit kennt (BEK nr. 1713/2025 § 8).

Der Notfallplan verbindet das Ganze

Die Risikobeurteilung, die Ausrüstung, die Schulung und die psychische Fürsorge kommen in der Praxis im Notfallplan des Betriebs zusammen — dem Dokument, das beschreibt, wer was tut, wie alarmiert wird und wo die Ausrüstung zu finden ist. Ein Plan, der nur in einer Schublade liegt, nützt nichts; er muss bekannt sein, geübt werden und aktualisiert werden, wenn sich die Verhältnisse am Arbeitsplatz ändern.

“Gute Sicherheit ist keine feste Zahl — sie ist eine Bewertung, die genau zu deinem Arbeitsplatz passt und durch Übung und Aktualisierung lebendig gehalten wird.”

— Fachlicher Punkt zum Arbeitsumfeld