Eine Checkliste für die Fahrgastsicherheit: Notausrüstung und Notausgänge, Fixierung von Rollstühlen, Stehplätze und sicheres Ein- und Aussteigen.
Einleitung
Die Fahrgäste liegen in der Verantwortung des Fahrers vom Einsteigen bis zum sicheren Aussteigen. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen — passe sie an den konkreten Bus und die Fahrtart an.
Notausrüstung & Ausgänge
- 01Der Feuerlöscher ist vorhanden, plombiert und geprüft; der Verbandkasten (Pflicht im Gelegenheitsverkehr und auf Linien von mindestens 150 km) ist vollständig.
- 02Nothammer/Glasbrecher stecken in den Halterungen und sind sichtbar.
- 03Notausgänge und Notgriffe sind frei, gekennzeichnet und bedienbar.
| Ausrüstung | Anforderung | Quelle |
|---|---|---|
| Feuerlöscher | Mindestens einer am Fahrerplatz in allen Bussen (M2 und M3). Ein Doppeldecker muss außerdem einen im Oberdeck haben. Er muss unverschlossen und für den Fahrer leicht erreichbar sein | Verordnung (BEK) 1484/2025, §§ 22-23 |
| Klasse des Feuerlöschers | Zugelassen, gekennzeichnet und geprüft nach DS 2320 oder DS/EN 3 und mindestens Klasse 5 A, 34 B. In einem Bus für mehr als 19 Personen mindestens Klasse 13 A, 89 B | Verordnung (BEK) 1484/2025, § 24 |
| Verbandkasten | Vorgeschrieben bei anderem Busverkehr als Linienverkehr und auf Linien von mindestens 150 km einschließlich Fährüberfahrt. Inhalt: 4 Dreiecktücher, 4 kleine und 4 große Kompressenverbände, 6 Mullkompressen 7,5 × 15 cm, 10 Pflaster, 1 kräftige Winkelschere und 1 kurze Erste-Hilfe-Anleitung | Verordnung (BEK) 1487/2007, § 5 |
| Der Fahrerplatz | Fahrgäste dürfen sich während der Fahrt nicht am Fahrerplatz aufhalten, und der Bereich muss mit einer Linie oder Farbe im Boden markiert sein | Verordnung (BEK) 1487/2007, § 4 |
| Notausgänge | Dürfen nicht durch Gepäck o. Ä. versperrt werden | Verordnung (BEK) 1487/2007, § 4 Abs. 2 |
Während der Fahrt
- 01Rollstühle sind mit einer 4-Punkt-Verzurrung gesichert, und der Fahrgast trägt einen Gurt, wo dies vorgeschrieben ist.
- 02Die zugelassene Fahrgastzahl wird eingehalten — den Innenraum nicht überfüllen. Im Stadtbus und im Linienbus mit mindestens 20 % Stehplätzen werden Kinder bis 4 Jahre nicht mitgezählt, und 3 Kinder von 5-12 Jahren gelten als 2 Erwachsene (BEK 1487/2007 § 3).
- 03Kinder ab 3 Jahren unter 135 cm benutzen einen Gurt oder zugelassene Sicherheitsausrüstung, wo der Platz damit ausgestattet ist (Straßenverkehrsgesetz, § 80 a Abs. 4). Der Fahrer muss darauf achten, aber der Minister kann Busfahrer ganz oder teilweise davon befreien (§ 80 Abs. 4 und § 80 a Abs. 6).
- 04Kinderwagen und Gepäck stehen sicher und versperren nicht den Gang oder die Notausgänge.
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