Die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen erfordert besonderes Wissen und Fürsorge. Hier werden Hublift/Rampe, die 4-Punkt-Sicherung, die Kommunikation und die Inhalte der Schulung zur Behindertensensibilisierung durchgegangen.
Einleitung
Die Ausbildung zur Behinderten-Sensibilisierung ist ein verpflichtender Teil der dänischen Busfahrerausbildung (BEK 407/2018 über die Berufsausbildung zum Busfahrer im öffentlichen Verkehr). Sie gibt dir Wissen und Praxis darin, Fahrgäste mit Bewegungs- oder Sinnesbehinderung sicher, würdevoll und respektvoll zu befördern.
Hebebühne und Rampe
- 01Manuelle Klapprampe: schräge Platte, die vom Fußbodenniveau des Busses zum Gehweg ausgelegt wird. Leicht und schnell, setzt aber voraus, dass Gehweg und Busboden einen passenden Höhenunterschied haben.
- 02Elektrische Hebebühne: eine Plattform, die vom Busboden auf Straßenniveau abgesenkt wird. Sie bewältigt jeden Höhenunterschied; sie braucht mehr Platz und regelmäßige Wartung.
- 03Kontrolliere Hublift/Rampe immer beim Abfahrtscheck — ein ausfallender Lift an der Haltestelle ist nicht nur lästig, er kann einem Fahrgast den Ausstieg unmöglich machen.
Festzurren eines Rollstuhls (4-Punkt)
- 014-Punkt-Zurrsystem: zwei Gurtklemmen vorn und zwei hinten am Rahmen des Rollstuhls — niemals an den Rädern.
- 02Fahrgastgurt: separater Gurt um den Körper des Fahrgastes (Schulter + Becken) — der eigene Gurt des Rollstuhls reicht nicht aus.
- 03Kontrolliere, dass die Zurrgurte gespannt und die Clips eingerastet sind, bevor der Bus losfährt.
- 04Der Rollstuhl muss in den dafür ausgelegten Rollstuhlplätzen mit dem Rücken entgegen der Fahrtrichtung stehen — prüfe die Dokumentation des Busses.
Kommunikation und Verhalten
- 01Frage den Passagier immer, was er braucht — nimm nicht an, was er kann und nicht kann.
- 02Nimm dir Zeit — gedrängte Einstiegszeiten sind die Ursache vieler Unfälle.
- 03Nutze Blickkontakt und zugewandte Körpersprache; Fahrgäste mit Sehbehinderung werden mit verbaler Anleitung eingewiesen.
- 04Dokumentiere Fehler an Hubbühne/Rampe und melde sie dem Fuhrunternehmen umgehend.
Fahrgastrechte im Busverkehr (EU)
Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Rechte nach der Verordnung (EU) 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Ein Grundstock an Rechten gilt für den gesamten Linienverkehr, während die weitergehenden Rechte (u. a. kostenlose Hilfeleistung) für Linienverkehr mit einer Streckenlänge von 250 km oder mehr gelten. Die Verordnung verpflichtet sowohl den Beförderer als auch das Terminal — nicht nur den Fahrer.
- 01Recht auf Beförderung und Fahrschein ohne Aufpreis — ein Fahrgast darf nicht allein wegen einer Behinderung abgewiesen werden.
- 02Kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen sowie (auf den längeren Strecken) in den Terminals — oft unter der Bedingung einer vorherigen Anmeldung beim Beförderer (typischerweise spätestens 36 Stunden vorher).
- 03Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen während der Beförderung.
- 04Zugängliche Reiseinformationen und ein System zur Bearbeitung von Beschwerden.
Technische Anforderungen an einen barrierefreien Bus
Die technischen Anforderungen daran, wann ein Bus barrierefrei ist, stehen in der UNECE Regulation No. 107 (M2/M3). Das Reglement verlangt unter anderem einen niedrigen Einstieg (Niederflur oder Low-Entry), die Möglichkeit, den Bus zum Bordstein abzusenken (Kneeling), eine zugelassene Rampe oder Hebebühne mit begrenzter Neigung, mindestens einen gekennzeichneten Rollstuhlplatz mit vorgeschriebenen Mindestmaßen, bevorzugte Sitze für gehbehinderte Personen sowie einen Haltewunschknopf, der vom Rollstuhlplatz aus erreichbar ist. Die genauen Maße und Neigungsgrenzen gehen aus dem Anhang zur Barrierefreiheit in R107 hervor — schlage sie dort nach, statt zu raten.
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