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Lenk- und Ruhezeiten für Einsteiger

4½ Std./45 Min., tägliche und wöchentliche Lenkzeit, Ruhezeiten

2026-06-14·13 min Lesezeit

Die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten nach EU 561/2006 — zusammenhängende Lenkzeit, Pausen, tägliche und wöchentliche Lenkzeit, tägliche Ruhezeit und Wochenruhezeit — mit den konkreten Grenzen und durchgerechneten Beispielen (u. a. Fähr-/Zugunterbrechung nach Art. 9).

Einleitung

Die Lenk- und Ruhezeiten sind durch die EU-Verordnung 561/2006 geregelt und gelten für Fahrzeuge über 3.500 kg. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass du nicht übermüdet fährst. Sie bauen auf vier Punkten auf: Fahrtunterbrechungen unterwegs, tägliche Lenkzeit, tägliche Ruhezeit und Wochenruhezeit.

Pausen unterwegs

A — GesamtpauseFahrt 4½ Std.45B — geteilt 15 + 30 Min.Fahrt15Fahrt30max. 4½ Std. Fahrt
Fig. Die 45-Minuten-Pause: zusammenhängend oder aufgeteilt in 15 + 30 Min., bevor 4½ Std. Fahrzeit erreicht sind

Tägliche und wöchentliche Lenkzeit

RegelWertArtikel
Tägliche Lenkzeitmax. 9 h (2× pro Woche bis zu 10 h)Art. 6 Abs. 1
Wöchentliche Lenkzeitmax. 56 tArt. 6 Abs. 2
Lenkzeit 2 zusammenhängende Wochenmax. 90 tArt. 6 Abs. 3

Ruhezeiten

RegelWertArtikel
Tägliche Ruhezeit (regelmäßig)min. 11 hArt. 8 Abs. 2
Tägliche Ruhezeit (reduziert)min. 9 h, max. 3× zwischen zwei WochenruhezeitenArt. 8 Abs. 2/4
Wochenruhezeit (regulär)min. 45 hArt. 8 Abs. 6
Wochenruhezeit (reduziert)min. 24 h (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen)Art. 8 Abs. 6
Wochenruhezeit spätestens nach6 × 24-Stunden-ZeiträumeArt. 8 Abs. 6

Bei Doppelbesatzung muss jeder Fahrer innerhalb eines 30-Stunden-Fensters mindestens 9 Stunden tägliche Ruhezeit haben (Art. 8 Abs. 5).

Ausnahmen und Befreiungen

Nicht jede Fahrt fällt unter die EU-Verordnung 561/2006. Die Verordnung nimmt selbst eine Reihe von Fahrzeugen aus (Art. 3), und die Mitgliedstaaten können weitere nationale Beförderungen ausnehmen (Art. 13). Die bekannteste ist die Handwerkerregelung.

  • 01Nationaler Ausnahmekatalog (Art. 13): z. B. bestimmte Landwirtschafts-, Post- und Versorgungsfahrzeuge innerhalb eines festen Radius — siehe die Ausnahmeleitlinie der Færdselsstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde).
  • 02Die Befreiungen sind Ausnahmen: bist du im Zweifel, gilt die Hauptregel, und du musst den Fahrtenschreiber verwenden.

AETR — Fahrten in und durch Drittländer

Fährst du außerhalb der EU/des EWR — z. B. in Länder, die dem AETR-Übereinkommen (UNECE) beigetreten sind —, gelten die AETR-Regeln anstelle von oder neben der EU-Verordnung 561/2006. Die Regeln ähneln einander stark (dieselbe Pausen- und Ruhezeitlogik), aber es ist wichtig zu wissen, welches Regelwerk eine bestimmte Fahrt steuert und dass die Erfassung für die gesamte Route korrekt erfolgt.

Die Arbeitszeitrichtlinie — mehr als Lenkzeit

Die EU 561/2006 regelt die Lenkzeit, aber die gesamte Arbeitszeit ist von der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG abgedeckt (in Dänemark: Gesetz über die Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer im Straßenverkehr). Dort wird zwischen vier Zeitarten unterschieden, und zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten eigene Obergrenzen.

  • 01Lenkzeit — das Fahren selbst (ebenfalls von 561/2006 erfasst).
  • 02Sonstige Arbeit — Laden, Ladungssicherung, Waschen, Wartung, Papierkram.
  • 03Bereitschaftszeit — Wartezeit, in der du nicht über deine Zeit verfügst, z. B. Fähre oder Grenze (zählt nicht als Arbeitszeit).
  • 04Pause und Ruhezeit — zählen nicht als Arbeitszeit.
GrenzeWertQuelle
Wöchentliche Arbeitszeit (Durchschnitt)max. 48 Std. über 4 Monate (bis zu 6 Monate bei Tarifvertrag)2002/15/EG Art. 4 und 8
Wöchentliche Arbeitszeit (einzelne Woche)max. 60 Std.2002/15/EG Art. 4
Arbeitszeit bei Nachtarbeitmax. 10 Std. pro 24 Std.2002/15/EG Art. 7

Der Nachtzeitraum wird in der dänischen Umsetzung typischerweise als 00–04 Uhr gerechnet. Beachte: Die Arbeitszeitobergrenze von 48/60 Std. kommt zu den Lenk- und Ruhezeitgrenzen hinzu — beide Regelwerke müssen gleichzeitig eingehalten werden.

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