Die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten nach EU 561/2006 — zusammenhängende Lenkzeit, Pausen, tägliche und wöchentliche Lenkzeit, tägliche Ruhezeit und Wochenruhezeit — mit den konkreten Grenzen und durchgerechneten Beispielen (u. a. Fähr-/Zugunterbrechung nach Art. 9).
Einleitung
Die Lenk- und Ruhezeiten sind durch die EU-Verordnung 561/2006 geregelt und gelten für Fahrzeuge über 3.500 kg. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass du nicht übermüdet fährst. Sie bauen auf vier Punkten auf: Fahrtunterbrechungen unterwegs, tägliche Lenkzeit, tägliche Ruhezeit und Wochenruhezeit.
Pausen unterwegs
Tägliche und wöchentliche Lenkzeit
| Regel | Wert | Artikel |
|---|---|---|
| Tägliche Lenkzeit | max. 9 h (2× pro Woche bis zu 10 h) | Art. 6 Abs. 1 |
| Wöchentliche Lenkzeit | max. 56 t | Art. 6 Abs. 2 |
| Lenkzeit 2 zusammenhängende Wochen | max. 90 t | Art. 6 Abs. 3 |
Ruhezeiten
| Regel | Wert | Artikel |
|---|---|---|
| Tägliche Ruhezeit (regelmäßig) | min. 11 h | Art. 8 Abs. 2 |
| Tägliche Ruhezeit (reduziert) | min. 9 h, max. 3× zwischen zwei Wochenruhezeiten | Art. 8 Abs. 2/4 |
| Wochenruhezeit (regulär) | min. 45 h | Art. 8 Abs. 6 |
| Wochenruhezeit (reduziert) | min. 24 h (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen) | Art. 8 Abs. 6 |
| Wochenruhezeit spätestens nach | 6 × 24-Stunden-Zeiträume | Art. 8 Abs. 6 |
Bei Doppelbesatzung muss jeder Fahrer innerhalb eines 30-Stunden-Fensters mindestens 9 Stunden tägliche Ruhezeit haben (Art. 8 Abs. 5).
Ausnahmen und Befreiungen
Nicht jede Fahrt fällt unter die EU-Verordnung 561/2006. Die Verordnung nimmt selbst eine Reihe von Fahrzeugen aus (Art. 3), und die Mitgliedstaaten können weitere nationale Beförderungen ausnehmen (Art. 13). Die bekannteste ist die Handwerkerregelung.
- 01Nationaler Ausnahmekatalog (Art. 13): z. B. bestimmte Landwirtschafts-, Post- und Versorgungsfahrzeuge innerhalb eines festen Radius — siehe die Ausnahmeleitlinie der Færdselsstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde).
- 02Die Befreiungen sind Ausnahmen: bist du im Zweifel, gilt die Hauptregel, und du musst den Fahrtenschreiber verwenden.
AETR — Fahrten in und durch Drittländer
Fährst du außerhalb der EU/des EWR — z. B. in Länder, die dem AETR-Übereinkommen (UNECE) beigetreten sind —, gelten die AETR-Regeln anstelle von oder neben der EU-Verordnung 561/2006. Die Regeln ähneln einander stark (dieselbe Pausen- und Ruhezeitlogik), aber es ist wichtig zu wissen, welches Regelwerk eine bestimmte Fahrt steuert und dass die Erfassung für die gesamte Route korrekt erfolgt.
Die Arbeitszeitrichtlinie — mehr als Lenkzeit
Die EU 561/2006 regelt die Lenkzeit, aber die gesamte Arbeitszeit ist von der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG abgedeckt (in Dänemark: Gesetz über die Arbeitszeit für mobile Arbeitnehmer im Straßenverkehr). Dort wird zwischen vier Zeitarten unterschieden, und zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten eigene Obergrenzen.
- 01Lenkzeit — das Fahren selbst (ebenfalls von 561/2006 erfasst).
- 02Sonstige Arbeit — Laden, Ladungssicherung, Waschen, Wartung, Papierkram.
- 03Bereitschaftszeit — Wartezeit, in der du nicht über deine Zeit verfügst, z. B. Fähre oder Grenze (zählt nicht als Arbeitszeit).
- 04Pause und Ruhezeit — zählen nicht als Arbeitszeit.
| Grenze | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Wöchentliche Arbeitszeit (Durchschnitt) | max. 48 Std. über 4 Monate (bis zu 6 Monate bei Tarifvertrag) | 2002/15/EG Art. 4 und 8 |
| Wöchentliche Arbeitszeit (einzelne Woche) | max. 60 Std. | 2002/15/EG Art. 4 |
| Arbeitszeit bei Nachtarbeit | max. 10 Std. pro 24 Std. | 2002/15/EG Art. 7 |
Der Nachtzeitraum wird in der dänischen Umsetzung typischerweise als 00–04 Uhr gerechnet. Beachte: Die Arbeitszeitobergrenze von 48/60 Std. kommt zu den Lenk- und Ruhezeitgrenzen hinzu — beide Regelwerke müssen gleichzeitig eingehalten werden.
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