Verschlissene Gabeln sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Die Gabeln dürfen an der Gabelferse nicht dünner als 90 % des ursprünglichen Querschnitts abgenutzt werden, und Verlängerungsgabeln dürfen höchstens 50 % länger als die Originalgabeln sein. So misst und dokumentierst du den Verschleiß.
Einleitung
Die Gabeln tragen die gesamte Last, und Verschleiß an der Gabelferse — dem Bereich, in dem der waagerechte Gabelarm auf den senkrechten Teil trifft — schwächt sie am stärksten. Deshalb gibt es eine klare Grenze, wie stark sie abgenutzt sein dürfen.
Die Verschleißgrenze
- 01Die Gabeln dürfen an der Gabelferse nicht dünner als 90 % des ursprünglichen Querschnitts abgenutzt werden.
- 02Miss die Dicke an der Ferse und vergleiche sie mit der ursprünglichen Dicke (oft am senkrechten Teil ablesbar, der sich nicht abnutzt).
- 03Prüfe auf Risse, Verformung und ob die Gabel »eingerastet« und ordnungsgemäß verriegelt ist.
Verlängerungsgabeln und Zubehör
- 01Verlängerungsgabeln dürfen höchstens 50 % länger als die Originalgabeln sein und müssen sicher verriegelt werden.
- 02Sämtliches Anschlagmittel muss CE-gekennzeichnet sein und ein eigenes Lastdiagramm für die Kombination Stapler + Zubehör besitzen.
- 03Hebegurte/Rundschlingen werden mindestens alle 12 Monate (sachkundig) geprüft und je nach Zustand ausgemustert/ausgetauscht.
ISO 5057 — der Standard für die Gabelprüfung
Die 90-%-Regel, die du im Kurs hörst, stammt aus einer konkreten internationalen Norm: DS/EN ISO 5057 »Flurförderzeuge — Inspektion und Instandsetzung von Gabelzinken im Betrieb«. Sie legt sowohl Ablegekriterien als auch Messverfahren und Prüfintervall fest und ist damit die eigentliche Grundlage des Fachs für die Gabelprüfung. Gabelzinken müssen systematisch mindestens alle 12 Monate geprüft werden — und häufiger bei hartem Betrieb oder Mehrschichtbetrieb.
| Prüfpunkt (ISO 5057) | Ablegekriterium |
|---|---|
| Verschleiß an der Gabelferse | Die Blattdicke darf um höchstens 10 % des ursprünglichen Querschnitts verringert werden (d. h. mindestens 90 % bleiben übrig). |
| Kapazität nach Verschleiß | 10 % Verschleiß entsprechen etwa 20 % Verlust an Tragfähigkeit — daher die scharfe Grenze. |
| Spitzenhöhenunterschied (Paar) | Der Höhenunterschied der Gabelspitzen darf höchstens 3 % der Zinkenlänge betragen. |
| Innerer Fersenwinkel | Darf 93° nicht übersteigen (d. h. höchstens 3° vom ursprünglichen rechten Winkel). |
| Risse | Jeder Riss — besonders an der Ferse und an Schweißnähten — führt zur Aussonderung. |
| Positionsverriegelung / Gabelverriegelung | Muss funktionieren und die Gabel sicher festhalten; ein defekter Riegel = außer Betrieb. |
| Kennzeichnung/Typenschild an der Gabel | Muss lesbar sein, damit die Tragfähigkeit der Gabel bestimmt werden kann. |
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