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Lkw-Kran und Anschlagmittel — Zertifikate

Kranbasis, Staplerzertifikat und Anschlagen

2026-07-19·10 Min. Lesezeit

Kran, Gabelstapler und Anschlagen gehören zum normalen Alltag des Güterkraftfahrers. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Führerzertifikate — lkw-montierter Kran über 8 Tonnenmeter, Gabelstapler/-hubwagen und Teleskoplader — sowie die grundlegenden Regeln für Anschlagen und Heben.

Einleitung

Viele Güterkraftfahrer laden und entladen selbst mit Ladekran, Gabelstapler oder Teleskoplader. Diese technischen Hilfsmittel zu bedienen, ist nicht frei: Für die meisten von ihnen verlangen die Regeln von Arbejdstilsynet (der dänischen Arbeitsaufsicht) ein Zertifikat (Ausbildungsnachweis), weil falscher Gebrauch Leben kosten kann — sowohl das des Bedieners als auch das der Umstehenden. Kennst du die Regeln, weißt du, wann du was bedienen darfst und wann ein Nachweis dafür verlangt wird.

Lkw-aufgebauter Kran

Ein Lkw-Ladekran (typischerweise ein hydraulischer Knick-/Teleskoparm hinter dem Fahrerhaus) ist ein Mobilkran nach der Verordnung des Arbeitstilsynet über Arbeitsschutzausbildungen (BEK Nr. 1978 vom 27/10/2021, § 5 Abs. 3). Die Grenze ist die höchstzulässige Last des Krans in Tonnenmetern (tm) — Last in Tonnen mal Ausladung in Metern. Krane bis einschließlich 8 Tonnenmeter erfordern kein Kranführerzertifikat; über 8 Tonnenmeter schon.

  • 01Lkw-Ladekran über 8 Tonnenmeter: erfordert »Kranbasis« und »Mobilkrane über 8 Tonnenmeter« (BEK 1978/2021 §§ 4-5) — z. B. AMU 48644, Mobilkrane über 8 bis einschließlich 30 tm mit integrierter Kranbasis. Über 30 Tonnenmeter ist zusätzlich »Mobilkrane über 30 Tonnenmeter« erforderlich.
  • 02Kran bis einschließlich 8 Tonnenmeter: keine Zertifikatspflicht (§ 4 Abs. 5 Nr. 1), aber der Fahrer muss trotzdem unterwiesen und mit dem Kran und seiner Betriebsanleitung vertraut sein. Bei Tandemhub mit mehreren Kranen und beim Heben von Personen ist unabhängig von der Kangröße ein Zertifikat erforderlich (§ 4 Abs. 7).
  • 03Personenbeförderung mit Kran ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise nach BEK Nr. 428 vom 05/04/2022 § 59 Abs. 2 und Anhang 1 erlaubt (u. a. Kran mit mindestens 1.500 kg, gesamte Hublast höchstens 1/4 der zulässigen Last und nie über 1.000 kg).
  • 04Die Regeln stehen in BEK Nr. 1978 vom 27/10/2021 über Arbeitsschutzausbildungen, §§ 4-5. Der Leitfaden des Arbeitstilsynet zum Kranführerzertifikat wurde am 15-12-2025 aufgehoben — erfinde nie die Grenze, schlag sie in der Verordnung nach.

Gabelstapler und Hochhubwagen

Gabelstapler und Gabelhochhubwagen werden täglich zum Verladen von Paletten genutzt. Auch hier verlangt das Arbeitstilsynet ein Fahrerzertifikat, weil Umkippen und Anfahren ernste Risiken sind. Die Grenze zwischen den beiden Zertifikaten ist, ob die Maschine Radarme unter der Last hat — nicht, ob der Fahrer geht, steht oder sitzt (BEK 1978/2021 § 7 Abs. 2 und 4).

  • 01Gabelhochhubwagen (Radarme unter der Last, auch mit Standplattform): Zertifikat »Gabelstapler A« oder B. Gabelstapler ohne Radarme unter der Last: Zertifikat »Gabelstapler B« (§ 7).
  • 02Ist die Hubhöhe mit Schlüsselschalter o. Ä. auf höchstens 1 Meter begrenzt, ist kein Zertifikat erforderlich (§ 7 Abs. 5 Nr. 1) — der Fahrer muss aber trotzdem unterwiesen werden.
  • 03Der Teleskoplader hat ein eigenes Zertifikat, »Teleskoplader« (§ 8), es sei denn, die Ausladung beträgt höchstens 1,5 m. Wird er für Kranarbeit genutzt, ist zusätzlich »Kranbasis« erforderlich (§ 8 Abs. 5).
  • 04Die Regeln stehen in BEK Nr. 1978 vom 27/10/2021 §§ 7-8 und Anhang 2. Die Leitfäden des Arbeitstilsynet zu Stapler- und Teleskopladerzertifikaten wurden am 15-12-2025 aufgehoben.

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