Reinigungschemikalien sind durch die CLP-Verordnung geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt hat 16 feste Abschnitte, und das Etikett trägt ein Signalwort, H- und P-Sätze sowie eines oder mehrere der 9 Gefahrensymbole. Hier wird erklärt, was sie bedeuten.
Einleitung
Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU wird durch die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) geregelt, die auf dem global harmonisierten System der UN (GHS) beruht. In Dänemark überwacht die Umweltbehörde (Miljøstyrelsen) die Kennzeichnung und die Arbeitsaufsicht (Arbejdstilsynet) den Arbeitsschutz. Seit 2017 sind nur noch die rot/weißen Gefahrenpiktogramme gültig.
Signalwort, H- und P-Sätze
Das Etikett trägt ein Signalwort: entweder 'Gefahr' (die gefährlichsten Stoffe/Gemische) oder 'Achtung'. Dazu gehören H-Sätze (Gefahrenhinweise — worin die Gefahr besteht) und P-Sätze (Sicherheitshinweise — wie du dich schützt). Sie müssen sowohl auf dem Etikett als auch im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sein.
Die 9 CLP-Gefahrensymbole (GHS01–GHS09)
| Symbol | Bedeutung |
|---|---|
| GHS01 | Explosiv (instabile Explosivstoffe, selbstzersetzlich, organische Peroxide). |
| GHS02 | Entzündbar (Gase, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe; pyrophor). |
| GHS03 | Brandfördernd (oxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe). |
| GHS04 | Gas unter Druck (verdichtetes, verflüssigtes oder gekühltes Gas). |
| GHS05 | Ätzend/korrodierend (Haut-/Augenschäden, Metallkorrosion). |
| GHS06 | Akut toxisch — Totenkopf (akut giftig, hohe Gefahr). |
| GHS07 | Gesundheitsgefahr/lokal reizend — Ausrufezeichen (Haut-/Augen-/Atemwegsreizung). |
| GHS08 | Chronische/schwere Gesundheitsgefahr (Krebs, mutagen, Reproduktion, Zielorgan). |
| GHS09 | Umweltgefährdend (Gefahr für die Gewässer). |
Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts
Für gefährliche Stoffe/Gemische muss nach REACH/CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) in der Landessprache erstellt werden. Es hat 16 obligatorische Abschnitte mit fester Struktur:
- 011) Identifizierung · 2) Gefahrenidentifizierung · 3) Zusammensetzung · 4) Erste Hilfe
- 025) Brandbekämpfung · 6) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 7) Handhabung und Lagerung
- 038) Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung · 9) Physikalische und chemische Eigenschaften
- 0410) Stabilität/Reaktivität · 11) Toxikologische Angaben · 12) Umweltangaben
- 0513) Entsorgung · 14) Transport · 15) Rechtsvorschriften · 16) Sonstige Angaben
Wofür die Reinigungskraft jeden Punkt braucht
Die 16 Punkte sind nicht bloß Formalie. Im Alltag ist besonders eine Handvoll davon das, was du nachschlagen können musst, bevor du ein Mittel verwendest:
| Punkt | Wird in der Praxis verwendet für |
|---|---|
| 2 Gefahrenidentifizierung | Erkenne schnell Gefahrensymbole, Signalwörter und H-/P-Sätze — ist das Mittel ätzend, reizend, umweltgefährlich? |
| 4 Erste Hilfe | Was tust du bei Spritzern in die Augen, bei Hautkontakt oder beim Einatmen — lies es VOR dem Unfall, nicht danach. |
| 7 Handhabung und Lagerung | Wie das Mittel gelagert und getrennt wird (z. B. Säure weg von Chlor) und wie es sicher gehandhabt wird. |
| 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Schutzausrüstung | Welche Handschuhe, welche Schutzbrille und ggf. welcher Atemschutz erforderlich sind — und eventuelle Grenzwerte. |
| 10 Stabilität/Reaktivität | Womit das Mittel NICHT gemischt werden darf (unverträgliche Stoffe) — die Grundlage der »niemals mischen«-Regeln. |
| 13 Entsorgung | Ob Reste und Verpackungen als Sondermüll zu behandeln sind. |
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